Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Eberhard Schöngarth

von einem britischen Militärgericht wegen der Tötung eines alliierten Kriegsgefangenen verurteilt und 1946 hingerichtet 1903–1946

Eberhard Schöngarth war Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Generalgouvernement, Lwiw und Galizien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verfolgung und Ermordung von ElitenMassenhinrichtungenPolizeiliche Repression

Gesicherte Befunde

  • Schöngarth leitete den Apparat von Sicherheitspolizei und SD im Generalgouvernement.
  • Nach dem Überfall auf die Sowjetunion bildete er ein Einsatzkommando zur besonderen Verwendung, das in Galizien operierte.
  • Die Quellen des Profils verbinden das Kommando der Einheit mit der Ermordung der Lwiwer Professoren und weiterem Polizeiterror gegen Eliten.

Stellung in der Verantwortungskette

Schöngarth steht für die Führungsebene, die den Terror der Sicherheitspolizei in die neu besetzten östlichen Gebiete ausweitete. Die Analyse der Lwiwer Morde muss die Bildung und Führung der Einheit von Befehlen und unmittelbaren Handlungen einzelner Offiziere unterscheiden.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Nach Juni 1941 organisierte er ein besonderes Einsatzkommando für Einsätze in Galizien.
  • Im Juli 1941 ermordete deutsches Sicherheitspolizeipersonal im Rahmen dieser Operationslage Lwiwer Professoren.
  • 1946 verurteilte ihn ein britisches Militärgericht in einem getrennten Fall der Ermordung eines Kriegsgefangenen zum Tode.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Britische Behörden stellten Schöngarth in den Niederlanden wegen der Anordnung der Tötung eines alliierten Kriegsgefangenen vor Gericht und richteten ihn 1946 hin. Für die unter seinem Kommando im besetzten Polen und in Galizien begangenen Verbrechen wurde er nicht vor Gericht gestellt.

Grenzen der Quellenlage

Die Nachkriegsverurteilung betrifft ein anderes Verbrechen und darf nicht als gerichtliche Entscheidung über die polnischen Fälle ausgegeben werden. Bei den Lwiwer Professoren müssen die Belege Kommando, Befehle und die unmittelbare Tatbegehung durch untergeordnete Täter voneinander trennen.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.