Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ernst Weis

Gegenstand von Ermittlungen in der Bundesrepublik; 1964 vor Erhebung der Anklage gestorben 1894–1964

Ernst Weis war Kommandeur des Polizei-Bataillons 309 beim Angriff auf die Sowjetunion und während des Massakers in Białystok. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Białystok · Bezirk Białystok · besetzte Gebiete der Sowjetunion) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

MassenhinrichtungenOrdnungspolizeiPolizeiterrorShoah

Gesicherte Befunde

  • Er führte das Polizei-Bataillon 309 von seiner Aufstellung 1940 bis April 1942, darunter beim Einmarsch der Einheit in Białystok im Juni 1941.
  • Am 21. Juni 1941 unterrichtete er die Kompaniechefs über den Kommissarbefehl und den Kriegsgerichtsbarkeitserlass; in seiner mündlichen Erläuterung vertrat er eine vernichtungsorientierte Auslegung, nach der die jüdische Bevölkerung unabhängig von Alter und Geschlecht getötet werden sollte. Der Wortlaut der weitergegebenen Befehle enthielt einen solchen allgemeinen Tötungsbefehl nicht.
  • Am 27. Juni 1941 befahl er der 1. und 3. Kompanie, das jüdische Viertel von Białystok zu durchsuchen und arbeitsfähige Männer festzunehmen. An diesem Tag verübten Angehörige des Bataillons Massenmorde und setzten die Große Synagoge mit den darin eingeschlossenen Menschen in Brand.
  • In den Nachkriegsermittlungen galt er als Beschuldigter, nahm Kontakt zu ehemaligen Bataillonsangehörigen auf und stimmte mit ihnen Darstellungen der Ereignisse ab. Im Wuppertaler Prozess wurde er nicht angeklagt, weil er 1964 starb.

Stellung in der Verantwortungskette

Weis ist das Beispiel eines Bataillonskommandeurs, der seinen Untergebenen vor dem Einsatz eine eigene, erweiternde Auslegung der Befehle vermittelte und in Białystok operative Aufträge erteilte. Dennoch darf ihm nicht automatisch jede Tötung zugeschrieben werden: Das spätere Gericht benannte andere Offiziere als unmittelbare Initiatoren und Ausführende der Brandlegung in der Synagoge.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Führung des neu aufgestellten Polizei-Bataillons 309 im Jahr 1940
  • Besprechung mit den Kompaniechefs und vernichtungsorientierte Auslegung der Befehle am 21. Juni 1941
  • Befehl zur Durchsuchung des jüdischen Viertels und Einsatz des Bataillons in Białystok am 27. Juni 1941
  • seit 1960 gegen Weis geführte Ermittlungen und Ablehnung eines Haftbefehls durch das Gericht in Mönchengladbach
  • Einstellung des Verfahrens nach seinem Tod am 16. August 1964
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach dem Krieg kehrte er nicht in den aktiven Dienst zurück, bezog jedoch eine Polizeipension. Seit 1960 war er Beschuldigter in den Ermittlungen zum Massaker von Białystok. Das Gericht in Mönchengladbach lehnte einen Haftbefehl ab, weil es zu diesem Zeitpunkt keinen Zusammenhang mit den Morden annahm; die Staatsanwaltschaft führte die Ermittlungen bis zu seinem Tod 1964 fort. Weis war im späteren Wuppertaler Prozess nicht angeklagt.

Grenzen der Quellenlage

Die Ablehnung des Haftbefehls war kein freisprechendes Urteil; sein Tod verhinderte eine gerichtliche Prüfung der Vorwürfe gegen Weis. Die Quellen unterscheiden seine Befehle und seine Anwesenheit als Kommandeur von der unmittelbaren Initiative zur Brandlegung in der Synagoge, die anderen Offizieren zugerechnet wurde. Die angegebene Opferzahl betrifft das Verbrechen des Bataillons, nicht eine persönliche Handlung von Weis.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.