Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Gerhard Maurer
Gerhard Maurer war Leiter des WVHA-Amts D II für die Zuweisung von Konzentrationslagerhäftlingen zur Zwangsarbeit. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Oranienburg und das Konzentrationslagersystem im besetzten Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Oswald Pohl ernannte Maurer im März 1942 zum Leiter des Amts D II und übertrug ihm damit die zentrale Zuweisung von Konzentrationslagerhäftlingen zur Zwangsarbeit.
- Maurers Amt wies Häftlinge Rüstungsfirmen zu, verlegte Arbeitstransporte zwischen Lagern und befasste sich mit Selektionen von als arbeitsfähig oder arbeitsunfähig eingestuften Gefangenen.
- Ein polnisches Gericht verurteilte ihn wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Zwangsarbeit und den Selektionen von Häftlingen zum Tode.
Stellung in der Verantwortungskette
Maurer verband die Inspektion der Konzentrationslager mit dem industriellen Bedarf an Sklavenarbeit und mit der tödlichen Unterscheidung zwischen als verwertbar und als nicht verwertbar betrachteten Gefangenen. Seine Verantwortung überschneidet sich mit der von WVHA-Führung, Lagerkommandanten und Arbeitgebern und darf nicht alle Verbrechen des Lagersystems in sich aufnehmen.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- die zentrale Zuweisung von Häftlingsarbeit durch das WVHA-Amt D II ab 1942
- Schriftverkehr und Entscheidungen zu Arbeitsselektionen und Transporten im Lagerkomplex Auschwitz
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Maurer wurde im Zusammenhang mit dem Pohl-Prozess als Zeuge vernommen und 1948 nach Polen ausgeliefert. 1951 in Warschau vor Gericht gestellt, wurde er zum Tode verurteilt und am 2. April 1953 in Krakau hingerichtet.
Grenzen der Quellenlage
Das Ausmaß der mit Sklavenarbeit verbundenen Todesfälle ist systemisch und kann nicht einem einzelnen Verwaltungsbeamten als abgrenzbare Gesamtsumme zugerechnet werden. Das Profil beschränkt sich daher auf Maurers dokumentierte Zuständigkeit für Arbeitszuweisungen, Weisungen, Verlegungen und Selektionen.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.