Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Hermine Braunsteiner

aus den USA ausgeliefert und im Düsseldorfer Majdanek-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt 1919–1999

Hermine Braunsteiner war Aufseherin in Ravensbrück und Majdanek, bekannt für unmittelbare Brutalität gegen Häftlinge. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ravensbrück und Majdanek) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Braunsteiner trat im August 1939 in Ravensbrück in den Lagerdienst ein und wurde im Oktober 1942 nach Majdanek versetzt.
  • Überlebende sagten aus, sie habe Häftlinge geschlagen, getreten und niedergetrampelt sowie an Selektionen mitgewirkt, darunter an Vorgängen mit Kindern.
  • Das Düsseldorfer Gericht verurteilte sie wegen Mordes und Beteiligung an in Majdanek begangenen Morden.

Stellung in der Verantwortungskette

Ihre Verantwortung ist auf der Ebene einer Aufseherin dokumentiert, die Lagerterror persönlich durchsetzte und an tödlichen Selektionen beteiligt war. Das Profil unterscheidet diese Taten von den Gesamtverbrechen Majdaneks und seiner Kommandostruktur.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Am 16. Oktober 1942 wurde sie von Ravensbrück nach Majdanek versetzt.
  • 1973 lieferten die Vereinigten Staaten sie an Westdeutschland aus; es war die erste Auslieferung einer beschuldigten Kriegsverbrecherin aus dem Land.
  • 1981 verurteilte sie der Düsseldorfer Majdanek-Prozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Ein österreichisches Gericht verurteilte Braunsteiner 1949 zunächst wegen Misshandlungen in Ravensbrück zu drei Jahren Haft. Nachdem sie unter ihrem Ehenamen in den Vereinigten Staaten gelebt hatte, wurde sie identifiziert, ausgebürgert, ausgeliefert und später in Westdeutschland verurteilt; 1996 kam sie aus gesundheitlichen Gründen frei.

Grenzen der Quellenlage

Das Düsseldorfer Urteil stützt bestimmte Morde und die Beteiligung an gemeinschaftlichen Tötungen, das von ihr verursachte Gesamtleid lässt sich jedoch nicht auf eine präzise persönliche Zahl reduzieren. Quellen unterscheiden sich darin, wie ihre Stellung unter operativen Lagerverbrechern und örtlichen Aufseherinnen zu klassifizieren ist.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.