Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Karl Heinrich Klaustermeyer
Karl Heinrich Klaustermeyer war Angehöriger des Judenreferats beim KdS Warschau, der im Ghetto Kontrollen durchführte und Menschen tötete. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Warschau — besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Das Urteil des Landgerichts Bielefeld stellt fest, dass Klaustermeyer vom Herbst 1941 bis Februar 1943 dem Judenreferat des KdS Warschau angehörte und Kontrollen im Ghetto durchführte.
- Die Anklage umfasste zwanzig einzelne Tötungen jüdischer Männer, Frauen und Kinder; nach der Beweisaufnahme sah das Gericht neun eigenhändig begangene Morde als erwiesen an.
- Am 4. Februar 1965 wurde er wegen jedes der neun Morde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und von den übrigen Vorwürfen freigesprochen; der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 30. Juli 1965.
- Seit dem 26. Januar 1961 befand er sich in Haft. Nach etwa fünfzehn Jahren wurde er im April 1976 wegen einer unheilbaren Krankheit entlassen und starb noch im selben Monat.
Stellung in der Verantwortungskette
Klaustermeyer macht die mörderische Willkür eines operativ eingesetzten Angehörigen des Judenreferats sichtbar und zugleich die bei der Auswertung eines Prozesses notwendige Genauigkeit: neun erwiesene Taten, elf Gegenstand des Freispruchs. Der Kontext von Großaktion und Aufstand ersetzt nicht die Feststellungen zu konkreten Tötungen.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Dienst im Judenreferat des KdS Warschau ab Herbst 1941
- Patrouillen und Tötungen im Warschauer Ghetto 1941–1943
- Festnahme am 26. Januar 1961
- Verurteilung zu neun lebenslangen Zuchthausstrafen am 4. Februar 1965
- krankheitsbedingte Entlassung und Tod im April 1976
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach seiner Festnahme am 26. Januar 1961 verurteilte ihn das Landgericht Bielefeld am 4. Februar 1965 wegen neun Morden zu neun lebenslangen Zuchthausstrafen. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 1965 wurde das Urteil rechtskräftig. Wegen einer fortgeschrittenen Krebserkrankung wurde er am 8. April 1976 entlassen; am 21. April starb er.
Grenzen der Quellenlage
Die zwanzig angeklagten Tötungen dürfen nicht als Zahl der erwiesenen Taten behandelt werden: Das rechtskräftige Urteil erfasst neun, im Übrigen erfolgte ein Freispruch. Fotos und die Anwesenheit bei Aktionen belegen für sich genommen keine weiteren Verbrechen. Das genaue Datum der krankheitsbedingten Entlassung stammt aus späterer Literatur und nicht aus dem Urteil von 1965.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.