Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Odilo Globocnik
Odilo Globocnik war SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin und Leiter der Aktion Reinhardt. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Distrikt Lublin des Generalgouvernements und später das Adriatische Küstenland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Himmler ernannte Globocnik im November 1939 zum SS- und Polizeiführer im Distrikt Lublin.
- Ab Herbst 1941 leitete Globocnik die Aktion Reinhardt und beaufsichtigte die Tötungszentren Bełżec, Sobibór und Treblinka, Deportationen, Zwangsarbeitslager sowie die Aneignung des Eigentums der Opfer.
- Er war außerdem für die Vertreibungskampagne im Raum Zamość verantwortlich und setzte die Verfolgung später als hoher SS- und Polizeiführer im Adriatischen Küstenland fort.
Stellung in der Verantwortungskette
Globocnik verband Himmlers Autorisierung mit Bau, Personaleinsatz, Transport, Zwangsarbeit und Vermögensabrechnung. Die Verantwortung für einzelne Deportationen und Tötungen lag auch bei den Befehlshabern und Ämtern, die sie ausführten.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Ernennung zum SS- und Polizeiführer in Lublin, November 1939
- Aktion Reinhardt, Herbst 1941–1943
- Vertreibung polnischer Zivilbevölkerung aus dem Raum Zamość, 1942–1943
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Britische Truppen nahmen Globocnik am 31. Mai 1945 in Kärnten gefangen. Er biss auf eine verborgene Zyankalikapsel und starb vor Vernehmung oder Prozess; spätere Verfahren gegen Lagerpersonal und historische Forschungen dokumentierten die von ihm geleitete Operation.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil schreibt Globocnik das von ihm dokumentiert geleitete Programm zu, nicht jede Handlung jeder Polizeieinheit, jedes Lagerbediensteten oder jeder Zivilbehörde, die im selben Gebiet tätig war.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.