Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Richard Hildebrandt
Richard Hildebrandt war Höherer SS- und Polizeiführer im Reichsgau Danzig–Westpreußen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Pommern und Danzig–Westpreußen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Hildebrandt war Höherer SS- und Polizeiführer in Danzig–Westpreußen.
- Sein regionales Kommando stand über SS- und Polizeistrukturen, die an der Intelligenzaktion Pommern, der Gewalt des Selbstschutzes, Vertreibungen und Germanisierung beteiligt waren.
- Ein US-amerikanisches Tribunal verurteilte ihn im RuSHA-Prozess, bevor er für weitere Verfahren an Polen ausgeliefert wurde.
Stellung in der Verantwortungskette
Hildebrandt nahm die regionale Führungsebene ein, die SS- und Polizeiinstitutionen koordinierte, nicht die eines einzelnen Erschießungskommandos. Seine Verantwortung muss über diese Autorität nachvollzogen werden, ohne ihm jede Handlung des EK 16, des Selbstschutzes oder anderer örtlicher Formationen automatisch zuzurechnen.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Während der Besatzung war er Höherer SS- und Polizeiführer für Danzig–Westpreußen.
- Nach dem Krieg verurteilte ihn der RuSHA-Prozess wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Rassen- und Bevölkerungspolitik.
- Polen verurteilte ihn anschließend zum Tode und vollstreckte das Urteil 1952.
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach der Verurteilung im RuSHA-Verfahren wurde Hildebrandt der polnischen Gerichtsbarkeit überstellt. Ein polnisches Gericht verhängte die Todesstrafe, die 1952 vollstreckt wurde.
Grenzen der Quellenlage
Dieses Profil betrifft Richard Hildebrandt und darf nicht mit ähnlich benannten Angehörigen der Familie Alvensleben verwechselt werden. Die regionale Befehlsgewalt ist für sich genommen kein Beweis einer persönlichen Leitung jeder örtlichen Tötung.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.