Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Rolf Günther
Rolf Günther war ständiger Stellvertreter Eichmanns im RSHA-Referat IV B4. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin, Theresienstadt, Griechenland und besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Günther arbeitete in der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien und war ab 1941 Adolf Eichmanns ständiger Stellvertreter im Referat IV B4.
- Er bearbeitete Deportationskorrespondenz und Genehmigungen und war an der Einrichtung des Durchgangsghettos Theresienstadt sowie an der Organisation der Deportationen aus Saloniki beteiligt.
- Im August 1942 besuchte er das Tötungszentrum Bełżec im Rahmen einer Inspektion, die den Tötungsprozess betraf.
Stellung in der Verantwortungskette
Günther nahm eine zentrale Stellung in dem Amt ein, das Deportationen aus dem besetzten Europa koordinierte, und wirkte auch an konkreten Operationen mit. Die gesamte Tätigkeit von IV B4 kann jedoch weder in eine individuelle Opferzahl noch allein Eichmanns Stellvertreter zugerechnet werden.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- der Betrieb von Theresienstadt als Durchgangsghetto für weitere Deportationen
- die Deportation der jüdischen Gemeinde von Saloniki nach Auschwitz 1943
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Günther wurde von US-Truppen in Ebensee interniert und soll sich dort im August 1945 mit Gift getötet haben. Er wurde nie vor Gericht gestellt oder verurteilt.
Grenzen der Quellenlage
Sein Tod wurde von einem anderen RSHA-Funktionär bezeugt, doch spätere Gerüchte behaupteten, er sei entkommen. Die zugrunde liegenden Quellen behandeln den Suizid in Ebensee als die am besten belegte Darstellung, wahren aber die Unsicherheit. Seine Stellung im Referat begründet geteilte Verantwortung, nicht die alleinige Urheberschaft aller Deportationen von IV B4.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.