Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Baldur von Schirach
Baldur von Schirach war Reichsjugendführer sowie später Gauleiter und Reichsstatthalter von Wien. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (deutsche Jugendorganisationen und Wien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Als Reichsjugendführer formte von Schirach die Hitlerjugend zu einer Massen- und Pflichtorganisation der ideologischen Indoktrination und militärischen Vorbereitung.
- Die ihm unterstehende Organisation vermittelte deutschen Kindern und Jugendlichen Führerkult, Rassenlehre und Antisemitismus.
- Als Gauleiter und Reichsstatthalter von Wien nutzte er ab 1940 regionale Befugnisse bei der Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens.
Stellung in der Verantwortungskette
Von Schirachs Verantwortung hatte zwei Formen: langfristige ideologische Prägung und spätere territoriale Beteiligung an Deportationen. Das Profil unterstellt nicht, dass Indoktrination jede spätere Handlung von Mitgliedern der Hitlerjugend mechanisch bestimmte.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Ernennung zum Reichsjugendführer, 1931–1933
- Ernennung zum Gauleiter und Reichsstatthalter von Wien, 1940
- Nürnberger Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 1946
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Der Internationale Militärgerichtshof verurteilte von Schirach im Zusammenhang mit der Deportation der Wiener Jüdinnen und Juden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zwanzig Jahren Haft. Er verbüßte die Strafe in Spandau, wurde 1966 entlassen und starb 1974.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil trennt seine belegte Zuständigkeit für Jugendpolitik und Wien vom Handeln anderer Partei-, Polizei- und Deportationsbehörden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.