Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ernst Damzog

1945 gestorben und für seine Tätigkeit im besetzten Polen nie vor Gericht gestellt 1882–1945

Ernst Damzog war Befehlshaber der Einsatzgruppe V und später Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Posen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Großpolen, Zentralpolen und Wartheland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verfolgung und Ermordung von ElitenPolizeiliche RepressionMassenhinrichtungen

Gesicherte Befunde

  • Damzog befehligte im Herbst 1939 während des deutschen Überfalls und der Besetzung Polens die Einsatzgruppe V.
  • Der Verband beteiligte sich am Unternehmen Tannenberg und an der Intelligenzaktion gegen ausgewählte polnische Gruppen.
  • Später war er Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Posen und verband damit die Phase der mobilen Einheit mit einem dauerhaften regionalen Polizeiapparat.

Stellung in der Verantwortungskette

Damzogs zwei Ämter zeigen die institutionelle Kontinuität von einer mobilen Einsatzgruppe zum konsolidierten System der Sicherheitspolizei im annektierten Gebiet. Die Verantwortung für jede Phase muss getrennt bewertet werden und kann nicht jedes im Wartheland begangene Verbrechen umfassen.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im Herbst 1939 führte er die Einsatzgruppe V bei ihren Einsätzen im besetzten Polen.
  • Nach der Phase der mobilen Einheit übernahm er das regionale Inspektorat der Sicherheitspolizei und des SD in Posen.
  • Er starb 1945 vor einem möglichen Nachkriegsprozess.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Damzog stand wegen seiner Rolle in der Einsatzgruppe der Invasionszeit oder im späteren Posener Polizeiapparat nicht vor Gericht.

Grenzen der Quellenlage

Die Belege müssen Entscheidungen als Befehlshaber der Einsatzgruppe V von der späteren dienstlichen Verantwortung als Inspekteur in Posen unterscheiden. Verbrechen der gesamten Formation und der Region dürfen nicht zu einer einzigen persönlichen Zurechnung zusammengezogen werden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.