Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Hermann Blache

rechtskräftig wegen 22 Morden zu lebenslanger Haft und wegen Beihilfe zum Mord an 4.000 Menschen zu weiteren sechs Jahren verurteilt 1900–1985

Hermann Blache war Kommandant des Zwangsarbeitslagers für Juden im Ghetto Tarnów. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Tarnów — besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

ArbeitslagerEinzeltötungenGhettoauflösungen

Gesicherte Befunde

  • Das IPN identifiziert Blache als SS-Oberscharführer und Kommandanten des Zwangsarbeitslagers im Ghetto Tarnów; laut Urteil übernahm er dieses Amt im Januar 1943.
  • Das Landgericht Bochum befand ihn des eigenhändigen Mordes an 22 jüdischen Häftlingen des ZAL Tarnów für schuldig und verhängte für jeden Mord lebenslanges Zuchthaus.
  • Das Gericht verurteilte ihn zudem als Gehilfen beim Mord an 4.000 Menschen, die während der Auflösung des Ghettos nach Auschwitz deportiert wurden, und verhängte dafür weitere sechs Jahre Zuchthaus.
  • Das Urteil vom 30. April 1964 wurde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1965 rechtskräftig; die Untersuchungshaft wurde ab dem 28. September 1961 angerechnet.

Stellung in der Verantwortungskette

Blache ist ein stark individualisiertes Beispiel dafür, wie die Kommandantur eines Zwangsarbeitslagers, alltäglicher Terror und die Beteiligung an einer Ghettoauflösung in einem lokalen Amt zusammenkamen. Grundlage des Profils sind die gerichtlich festgestellten 22 Morde und die Beihilfe bezüglich 4.000 Menschen, nicht der allgemeine Ruf des Täters.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Kommandantur des ZAL Tarnów im Januar 1943
  • einzelne Tötungen jüdischer Häftlinge 1943
  • Beteiligung an der Auflösung des Ghettos Tarnów und der Deportation nach Auschwitz im September 1943
  • Festnahme am 28. September 1961
  • Verhängung von 22 lebenslangen Zuchthausstrafen und weiteren sechs Jahren am 30. April 1964
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach dem Krieg durchlief er ein kurzes Entnazifizierungsverfahren und arbeitete in Bochum. Am 28. September 1961 wurde er festgenommen. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn am 30. April 1964 für jeden der 22 Morde zu lebenslangem Zuchthaus sowie wegen Beihilfe zum Mord an 4.000 Menschen zu sechs Jahren. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 20. Januar 1965. Blache starb 1985.

Grenzen der Quellenlage

Übernommen werden die Zahlen des rechtskräftigen Urteils und nicht höhere Zahlen aus der zeitgenössischen Presse. Die 4.000 Menschen betreffen die Beihilfe bei der Deportation nach Auschwitz, nicht 4.000 eigenhändige Tötungen. Das öffentliche Quellenpaket dokumentiert den weiteren Strafvollzug nicht in gleicher Dichte, weshalb `years_served` `null` bleibt.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.