Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Josef Blösche
Josef Blösche war operativ eingesetzter Sipo-Angehöriger in Warschau, beteiligt an Deportationen und Hinrichtungen im Warschauer Ghetto. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Warschau — besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Die Sammlung DDR-Justiz und NS-Verbrechen identifiziert Blösche als Angehörigen der Sipo Warschau und erfasst seine Taten in Warschau von 1941 bis September 1943.
- Das Gericht stellte seine Beteiligung an der Deportation der Warschauer Juden, an der Erschießung einzelner Menschen bei Patrouillen im Ghetto sowie an Massenhinrichtungen durch Erschießen und Erhängen vor und während der Auflösung des Ghettos fest.
- Das Urteil erfasste außerdem die Festnahme und Misshandlung von Polen, die in das Pawiak-Gefängnis gebracht wurden, sowie seine frühere Beteiligung an zwei Massenerschießungen im Raum Baranowitschi.
- Das Bezirksgericht Erfurt verurteilte ihn am 30. April 1969 zum Tode; das Urteil wurde am 13. Juni bestätigt und am 29. Juli 1969 in Leipzig vollstreckt.
Stellung in der Verantwortungskette
Blösche ist ein seltener Fall eines einfachen Vollstreckers, bei dem ein Prozess eigene Tötungen, Gewalt bei Patrouillen, die Beteiligung an Deportationen und Massenhinrichtungen zusammenführte. Die im Pilecki-Institut erhaltene Aussage Ludwik Gutmachers individualisiert unabhängig davon den im Ghetto als ‚Frankenstein‘ bekannten Täter.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Beteiligung an Massenerschießungen im Raum Baranowitschi im Sommer 1941
- Patrouillen, Festnahmen, Misshandlungen und einzelne Tötungen in Warschau in den Jahren 1941–1943
- Beteiligung an den Deportationen und der Auflösung des Warschauer Ghettos 1942–1943
- Todesurteil in Erfurt am 30. April und Hinrichtung am 29. Juli 1969
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Er wurde am 11. Januar 1967 in der DDR festgenommen. Das Bezirksgericht Erfurt verurteilte ihn am 30. April 1969 wegen eines Komplexes von Verbrechen in Polen und Belarus zum Tode; das Oberste Gericht der DDR bestätigte das Urteil am 13. Juni. Die Hinrichtung durch einen Schuss wurde am 29. Juli 1969 in Leipzig vollstreckt.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil folgt dem Umfang der gerichtlichen Feststellungen und nicht publizistischen Schätzungen seiner Opferzahl. Das ikonische Foto aus dem Stroop-Bericht weist ihn am Ort der Aktion aus, beweist für sich genommen jedoch nicht jede ihm zugeschriebene Tat. Der Prozess fand unter den Bedingungen der DDR-Justiz statt; das Urteil wird deshalb mit einer unabhängigen Aussage von 1947 und Unterlagen des Bundesarchivs abgeglichen.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.