Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Karl Jäger
Karl Jäger war Kommandeur des Einsatzkommandos 3 und Verfasser des Jäger-Berichts. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (besetztes Litauen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Jäger kommandierte ab 1941 das Einsatzkommando 3 und leitete systematische Massenerschießungen im besetzten Litauen.
- Zur Einheit gehörte das mobile Hamann-Kommando, das von Ort zu Ort zog und ganze jüdische Gemeinden ermordete.
- Jäger unterzeichnete detaillierte Berichte über Tötungen nach Datum, Ort, Geschlecht und Alter, darunter einen Gesamtbericht mit mehr als 137.000 Opfern.
Stellung in der Verantwortungskette
Der Jäger-Bericht ist unmittelbare Täterdokumentation für Befehlsgewalt, Wissen und den organisierten Charakter der Tötungen. Seine Zahlen erfassen die Verbrechen der gesamten Einheit und der Hilfskräfte unter Jägers Verantwortung, nicht nur von ihm selbst ausgeführte Handlungen.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Massenerschießungen im Siebenten und Neunten Fort von Kaunas sowie in litauischen Städten 1941
- die Abfassung des Jäger-Berichts und seine Ergänzung vom Februar 1942
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Jäger lebte unter seinem eigenen Namen, bis der Bericht 1959 identifiziert wurde. Nach seiner Festnahme am 10. April erhängte er sich am 22. Juni 1959 im Gefängnis Hohenasperg vor Prozessbeginn.
Grenzen der Quellenlage
Der Bericht nennt für den früheren Berichtszeitraum 137.346 Opfer und in einer späteren Ergänzung 138.272; die Differenz beruht auf dem jeweiligen Erfassungszeitraum, nicht auf zwei konkurrierenden Zählungen desselben Zeitraums. Die Zahlen stammen weiterhin von den Tätern selbst.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.