Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Max Frauendorfer
Max Frauendorfer war Leiter der Hauptabteilung Arbeit des Generalgouvernements. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Generalgouvernement und Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Frauendorfer leitete die Hauptabteilung Arbeit der Verwaltung des Generalgouvernements.
- Seine Abteilung organisierte Arbeitsämter sowie die zwangsweise Anwerbung und Deportation von Arbeitskräften aus dem besetzten Polen.
- Die Arbeitsverwaltung lieferte Menschen an das Zwangsarbeitssystem des Reiches, während Polizeikräfte die Zwangsrazzien durchführten.
Stellung in der Verantwortungskette
Frauendorfers Handlungsmacht war administrativ und logistisch: Seine Abteilung organisierte die Maschinerie, die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter klassifizierte, rekrutierte und überstellte. Sie ist von den Polizeieinheiten, die Razzien durchführten, und von Fritz Sauckels zentraler Reichsbefugnis zu unterscheiden.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Das Generalgouvernement errichtete ein Netz von Arbeitsämtern unter der von ihm geleiteten Abteilung.
- Diese Verwaltung organisierte die zwangsweise Heranziehung und Deportation von Arbeitskräften ins Reich.
- Nach dem Krieg wurde Frauendorfer interniert, aber wegen dieses Systems nicht strafrechtlich verurteilt.
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Frauendorfer wurde nach der deutschen Niederlage interniert und dann ohne Verurteilung für die Zwangsarbeitsverwaltung im besetzten Polen entlassen. In Westdeutschland setzte er seine berufliche Laufbahn fort.
Grenzen der Quellenlage
Seine genauen Zuständigkeiten änderten sich im Lauf der Zeit und müssen bei der Erörterung einzelner Maßnahmen datiert werden. Verwaltungsplanung und polizeilicher Zwang bildeten einen Mechanismus, blieben aber getrennte institutionelle Verantwortlichkeiten.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.