Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Peter Paulsen
Peter Paulsen war SS-Archäologe und Befehlshaber des Sonderkommandos Paulsen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Warschau, Generalgouvernement und dem Reich angegliederte Gebiete) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Paulsen war ein SS-Archäologe, der die als Sonderkommando Paulsen bekannte Spezialeinheit leitete.
- Die Einheit beschlagnahmte archäologische, bibliothekarische und museale polnische Sammlungen in den besetzten Gebieten.
- Ihre Arbeit verband wissenschaftliche Expertise und SS-Institutionen mit Kulturplünderung und Germanisierung.
Stellung in der Verantwortungskette
Paulsen steht für die Durchführung kultureller Beschlagnahme durch Fachleute: Sammlungen identifizieren, an sich nehmen und verlagern. Sein Kommando darf nicht mit der gesamten Tätigkeit des Ahnenerbes oder jeder deutschen Dienststelle für Kulturplünderung gleichgesetzt werden.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Im besetzten Polen erfasste und beschlagnahmte das Sonderkommando Paulsen archäologische Bestände und Museumssammlungen.
- Die Einheit ging auch gegen Sammlungen in Warschau und in angegliederten Gebieten vor.
- Nach dem Krieg entging Paulsen einer Verurteilung und kehrte in Westdeutschland zur akademischen Arbeit zurück.
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Kein Gericht verurteilte Paulsen für die Tätigkeit seines Sonderkommandos. Er setzte seine wissenschaftliche Laufbahn fort und starb 1985.
Grenzen der Quellenlage
Die institutionelle Unterstellung der Einheit änderte sich im Lauf der Zeit. Ihre Handlungen müssen dem Sonderkommando auf Dokumentengrundlage zugerechnet und dürfen nicht auf das gesamte Ahnenerbe verallgemeinert werden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.