Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Wilhelm Frick
Wilhelm Frick war Reichsminister des Innern und später Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (deutsche Innenverwaltung und Protektorat Böhmen und Mähren) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Frick amtierte von Januar 1933 bis 1943 als Reichsminister des Innern und setzte nationalsozialistische Politik in Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsregeln um.
- Sein Ministerium trug dazu bei, parlamentarische und föderale Sicherungen abzubauen, verfolgte Gruppen auszuschließen und Haft und Verfolgung einen formalen Rechtsrahmen zu geben.
- Ab August 1943 bekleidete er das Amt des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren, obwohl Karl Hermann Frank dort einen großen Teil der tatsächlichen Macht ausübte.
Stellung in der Verantwortungskette
Fricks Verantwortung zeigt, dass Gesetzgebung und Verwaltungsorganisation aktive Bestandteile der Verfolgung waren. Das Profil unterscheidet seine formale Autorität im Protektorat von der stärkeren operativen Kontrolle Karl Hermann Franks.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Ernennung zum Reichsminister des Innern, Januar 1933
- rechtliche Zentralisierung und rassistische Ausgrenzung unter Zuständigkeit des Innenministeriums, 1933–1943
- Ernennung zum Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, August 1943
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Der Internationale Militärgerichtshof verurteilte Frick wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode. Am 16. Oktober 1946 wurde er gehängt.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil behandelt Gesetzgebung und Ministerialverwaltung als dokumentierte Handlungsmacht, ohne Frick jede Polizeimaßnahme zuzuschreiben, die unter der daraus hervorgegangenen Rechtsordnung ergriffen wurde.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.