Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Wilhelm Keitel
Wilhelm Keitel war Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (deutsche militärische Führung und deutsch besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Keitel leitete das OKW von Februar 1938 bis zur deutschen Kapitulation im Mai 1945 und setzte Hitlers Entscheidungen in verbindliche militärische Befehle um.
- Er unterzeichnete Weisungen, die im Krieg gegen die Sowjetunion rechtliche Schutzbestimmungen außer Kraft setzten und die Zusammenarbeit von Wehrmacht, SS und Sicherheitspolizei erleichterten.
- Als ranghöchster Vertreter der Wehrmacht unterzeichnete er im Mai 1945 in Berlin-Karlshorst die Urkunde der bedingungslosen Kapitulation.
Stellung in der Verantwortungskette
Keitel verlieh verbrecherischer Politik durch Befehlsdokumente militärische Form. Das Profil schreibt ihm nicht jedes Verbrechen auf dem Schlachtfeld zu, behandelt Unterzeichnung und Übermittlung jedoch auch nicht als neutrale Verwaltung.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Ernennung zum Chef des OKW, Februar 1938
- Erlass verbrecherischer Weisungen für den Krieg im Osten, 1941
- Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation in Berlin-Karlshorst, Mai 1945
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Der Internationale Militärgerichtshof verurteilte Keitel in allen vier Anklagepunkten und wies den Befehlsnotstand als Verteidigung für offenkundig verbrecherisches Handeln zurück. Er wurde zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 gehängt.
Grenzen der Quellenlage
Das Profil bindet Keitel an dokumentierte Befehlsinstrumente und Koordination auf höchster Ebene, wahrt jedoch die Verantwortung der Feldbefehlshaber und des Personals, die weitere Befehle erließen oder ausführten.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.