Mechanismus-Dossier
Staatsbürokratie, Germanisierung und Justizterror
Wie Verwaltungsvermerke, Kinderlisten, Ministeriumszustimmungen und kollegiale Urteile staatliche Verfolgung, Germanisierung und Deportation ermöglichten.
Verfolgung wurde auch durch scheinbar gewöhnliche Verwaltungsakte hergestellt. Ein Telegramm konnte Listen von Kindern anfordern, eine abgezeichnete Note die Zustimmung eines Ministeriums zu einer Deportation ausdrücken und ein richterlicher Namenszug an einem kollegialen Todesurteil mitwirken. Das Dossier liest diese Dokumente als Glieder institutioneller Handlungsketten, ohne Unterschrift, Entwurf und unmittelbare Ausführung gleichzusetzen.
Heinz Brückner leitete das Amt VI der Volksdeutschen Mittelstelle. Seine Unterschriften und Schreiben verbinden die Erfassung von Kindern, Germanisierung, Vertreibung, Siedlungsplanung und die Kontrolle von Zwangsarbeiterinnen mit der höheren Bevölkerungspolitik der SS. Der RuSHA-Prozess benannte mehrere Mechanismen als erwiesen, schloss aber nicht automatisch jede Tätigkeit der VoMi in seine persönliche Verantwortung ein.
Ernst Woermann zeigt das Auswärtige Amt als Instanz administrativer Zustimmung. Die im März 1942 abgezeichnete Mitteilung, das Amt habe gegen die Deportation von 6.000 Juden aus Frankreich keine Einwände, gab dem Vorhaben der SS ministerielle Unterstützung. Der endgültige Urteilsspruch blieb auf einen bestimmten Anklagepunkt begrenzt und darf nicht wieder zum ursprünglichen, teilweise aufgehobenen Schuldspruch erweitert werden.
Hans-Joachim Rehse wirkte im Ersten Senat des Volksgerichtshofs an kollegialen Todesurteilen mit. Sein Nachkriegsverfahren verlief von einer Verurteilung über deren Aufhebung bis zum Freispruch; eine weitere Revision endete mit seinem Tod. Diese Abfolge veranschaulicht die rechtlichen Hürden der Aufarbeitung, ohne aus dem Freispruch eine historische Rechtfertigung der repressiven Urteile zu machen.
Die Kette
- 1politische Vorgabe zu Bevölkerung, Deportation oder Repression
- 2Ministerium, SS-Hauptamt oder politisches Sondergericht
- 3Vermerk, Liste, Paraphe, Weisung oder kollegiale Beratung
- 4Germanisierung, Vertreibung, Deportation oder Todesurteil
- 5Ausführung durch nachgeordnete Verwaltung, Polizei, Anstalt oder Strafvollzug
- 6Nachkriegsanklage, Revision, Gnadenentscheidung oder Freispruch
Profile in diesem Mechanismus
Kreis V
Heinz Brückner
Leiter des Amtes VI im Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, mitverantwortlich für Kinderverschleppung, Germanisierung, Vertreibungen und Zwangsarbeit
zu 15 Jahren Haft verurteilt; am 31. Januar 1951 auf die bereits verbüßte Zeit herabgesetzt und anschließend entlassenKreis VI
Hans-Joachim Rehse
Richter im Ersten Senat des Volksgerichtshofs, der unter dem Vorsitz Roland Freislers an repressiven Todesurteilen mitwirkte
Urteil von fünf Jahren aufgehoben; im erneuten Verfahren freigesprochen; Revisionsverfahren nach seinem Tod beendetKreis VI
Ernst Woermann
Leiter der Politischen Abteilung und Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, beteiligt an der administrativen Genehmigung der Deportation von Juden aus Frankreich
letztlich unter Anklagepunkt 5 zu fünf Jahren verurteilt; 1950 entlassenEinstiegsquellen
Jedes verlinkte Profil nennt seine eigene Quellengrundlage und deren Grenzen. Diese Quellen führen in den Mechanismus als Ganzes ein.