Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Hans-Joachim Rehse
Hans-Joachim Rehse war Richter im Ersten Senat des Volksgerichtshofs, der unter dem Vorsitz Roland Freislers an repressiven Todesurteilen mitwirkte. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutschland / Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Ab 1941 urteilte er als Richter im von Roland Freisler geleiteten Ersten Senat des Volksgerichtshofs.
- Er unterzeichnete 231 kollegial gefällte Todesurteile; sieben davon waren Gegenstand der Nachkriegsanklage, darunter Verfahren wegen kriegs- und NS-kritischer Äußerungen.
- Das Landgericht Berlin verurteilte ihn am 3. Juli 1967 wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mordes zu fünf Jahren Zuchthaus.
- Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil auf; nach erneuter Verhandlung sprach das Landgericht Berlin Rehse am 6. Dezember 1968 frei. Die Revision der Staatsanwaltschaft erledigte sich nach seinem Tod im September 1969.
Stellung in der Verantwortungskette
Rehse erklärt die repressive Justiz als Arbeit eines Kollegialgerichts: Seine Unterschrift und Stimme wirkten am Urteil mit, obwohl er nicht den Vorsitz führte. Der Nachkriegsverlauf des Verfahrens macht zugleich die rechtlichen Hürden bei der Ahndung nationalsozialistischer Richter sichtbar.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Eintritt in den Ersten Senat des Volksgerichtshofs 1941
- Mitunterzeichnung von 231 Todesurteilen in den Jahren 1941–1945
- Verurteilung zu fünf Jahren Zuchthaus am 3. Juli 1967 und Aufhebung durch den Bundesgerichtshof
- Freispruch am 6. Dezember 1968 und Beendigung des Revisionsverfahrens infolge seines Todes 1969
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ab 1956 arbeitete er in der Bundesrepublik erneut als Richter. 1967 wurde er zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Im erneuten Verfahren wurde er am 6. Dezember 1968 freigesprochen; wegen seines Todes im September 1969 wurde über die Revision der Staatsanwaltschaft nicht mehr entschieden.
Grenzen der Quellenlage
Die Zahl 231 bezeichnet von Rehse unterzeichnete Kollegialurteile und nicht 231 von ihm allein getroffene Entscheidungen. Das Profil muss ihm seine Stimme, Unterschrift und Mitentscheidung zurechnen, nicht die alleinige Urheberschaft sämtlicher Urteile. Der Freispruch nach dem Krieg ist das rechtliche Ergebnis eines konkreten Verfahrens und keine historische Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Urteile des Volksgerichtshofs.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.