Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Eduard Strauch

zweimal zum Tode verurteilt; 1955 in Haft gestorben 1906–1955

Eduard Strauch war Kommandeur des Einsatzkommandos 2 und Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im besetzten Belarus. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Lettland, besetztes Belarus und Belgien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Strauch kommandierte ab November 1941 das Einsatzkommando 2 und nahm an den Massenmorden von Rumbula bei Riga teil.
  • Ab Februar 1942 leitete er die Sicherheitspolizei und den SD im Generalbezirk Weißruthenien und führte einen Apparat aus Verhaftungen, Deportationen und Massenmord.
  • Später wurde er nach Brüssel versetzt und diente in weiteren Funktionen der Sicherheitspolizei und Waffen-SS.

Stellung in der Verantwortungskette

Strauch hatte aufeinanderfolgende operative und territoriale Kommandos, die ihn für Politik und Handlungen der ihm unterstellten Kräfte verantwortlich machten. Zahlen für Lettland und Belarus überschneiden sich mit der Tätigkeit untergeordneter Einheiten und des umfassenderen Besatzungsapparats.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • die Massaker von Rumbula bei Riga Ende 1941
  • Massenmorde im besetzten Belarus, darunter eine gemeldete Zahl von 55.000 jüdischen Opfern binnen zehn Wochen unter seinem sicherheitspolizeilichen Apparat
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Der Einsatzgruppen-Prozess verurteilte Strauch am 9. April 1948 zum Tode. Nach seiner Auslieferung an Belgien verhängte ein Gericht in Lüttich wegen der Tötung von Kriegsgefangenen eine weitere Todesstrafe. Keine der beiden Strafen wurde vollstreckt, nachdem belgische Behörden ihn für geistig nicht prozessfähig hielten; er starb am 15. September 1955 in einem Haftkrankenhaus in Uccle.

Grenzen der Quellenlage

Die in zeitgenössischen Belegen genannten regionalen Zahlen beschreiben Operationen großer Organisationen, nicht eine abgegrenzte persönliche Gesamtsumme Strauchs. Seine zwei Todesurteile wurden nicht vollstreckt; Streit über seinen geistigen Zustand beeinflusste die Verfahren, ohne die dokumentierte Befehlsbilanz aufzuheben.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.