Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Emanuel Schäfer

in Westdeutschland wegen Verbrechen der Sicherheitspolizei in Serbien verurteilt, nicht gesondert wegen der Tätigkeit der Einsatzgruppe II in Polen 1900–1974

Emanuel Schäfer war Befehlshaber der Einsatzgruppe II während des Überfalls auf Polen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Oberschlesien, Częstochowa und Zentralpolen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verfolgung und Ermordung von ElitenMassenhinrichtungenPolizeiliche Repression

Gesicherte Befunde

  • Schäfer befehligte die Einsatzgruppe II, als sie die 10. Armee während des Überfalls auf Polen begleitete.
  • Die Formation operierte im Rahmen des Unternehmens Tannenberg und der Intelligenzaktion durch Oberschlesien, Częstochowa und Zentralpolen.
  • Seine spätere Tätigkeit bei der Sicherheitspolizei in Serbien wurde Gegenstand einer westdeutschen Verurteilung.

Stellung in der Verantwortungskette

Schäfer bildete 1939 das Befehlsbindeglied zwischen dem militärischen Vormarsch und einer mobilen Formation von Sicherheitspolizei und SD. Die Verantwortung für Ereignisse in Polen muss sich auf die Akten der Einsatzgruppe II stützen und kann nicht aus seiner getrennten späteren Verurteilung abgeleitet werden.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im September 1939 operierte die Einsatzgruppe II unter Schäfer im Vormarschraum der 10. Armee.
  • Die Einheit beteiligte sich am Feldzug der Invasionszeit gegen die vom deutschen Sicherheitsapparat ausgewählten Gruppen.
  • Ein westdeutsches Nachkriegsgericht verurteilte ihn wegen Verbrechen im getrennten Schauplatz Serbien.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Schäfer wurde in Westdeutschland wegen seiner Beteiligung an Verbrechen der Sicherheitspolizei im besetzten Serbien bestraft. Sein Kommando über die Einsatzgruppe II in Polen wurde in keinem rechtskräftigen Urteil gesondert beurteilt.

Grenzen der Quellenlage

Geografie und rechtlicher Gegenstand der westdeutschen Verurteilung müssen präzise angegeben werden. Sie kann nicht als gerichtliche Feststellung für jede Handlung der Einsatzgruppe II in Polen dienen.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.