Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Emil Puhl

in Nürnberg zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 1962 gestorben 1889–1962

Emil Puhl war Vizepräsident der Reichsbank, zuständig für die Umsetzung von Absprachen mit der SS über geraubte Werte. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin · Deutsches Reich · besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

EigentumsraubAusbeutungShoah

Gesicherte Befunde

  • Von 1939 bis Kriegsende war Puhl Vizepräsident der Reichsbank, wie er 1946 in einer eidesstattlichen Erklärung in Nürnberg bestätigte.
  • In dieser Erklärung schilderte er Absprachen, nach denen die Reichsbank von der SS Zahngold, Schmuck, Devisen und andere den Opfern der Lager abgenommene Werte annahm und Einzelheiten mit Oswald Pohl abstimmte.
  • Untersuchungen der Deutschen Bundesbank zeigen, dass ab 1942 Werte aus Bełżec, Sobibór und Treblinka zur Reichsbank gelangten und Puhl an der Regelung dieser Operation beteiligt war.

Stellung in der Verantwortungskette

Puhl zeigt die letzte, finanzielle Stufe der Verbrechenskette: Annahme, Sicherung, Abrechnung und Nutzung von Werten, die Deportierten und Ermordeten genommen worden waren. Das Profil trennt diese belegte Handlungsmacht von Entscheidungen über Deportationen, Lagerführung und unmittelbares Töten.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Absprachen zwischen Reichsbank und SS über die Annahme von Werten 1942
  • Annahme der ersten Lieferung von Werten aus der „Aktion Reinhardt“ durch die Reichsbank im August 1942
  • Nürnberger Verfahren und eidesstattliche Erklärung 1946
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im Nürnberger Ministerien-Prozess wurde Puhl wegen Kriegsverbrechen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er starb 1962.

Grenzen der Quellenlage

Die erhaltenen Quellen dokumentieren Absprachen und Wertflüsse sehr gut, erlauben aber nicht die Zurechnung jeder einzelnen Lieferung oder ihre Quantifizierung ohne das Risiko, Daten zu wiederholen. Das Profil erstellt weder eine Rangfolge geraubten Eigentums noch der Opferzahlen.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.