Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Georg-Hans Reinhardt
Georg-Hans Reinhardt war Befehlshaber der 3. Panzergruppe, anschließend der 3. Panzerarmee, und mit der Führung der Heeresgruppe Mitte beauftragt. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Belarus · westliches Russland · rückwärtiges Gebiet der Ostfront) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Von Oktober 1941 bis August 1944 befehligte er die 3. Panzergruppe, die in 3. Panzerarmee umbenannt wurde; anschließend war er bis Januar 1945 mit der Führung der Heeresgruppe Mitte beauftragt.
- Das Tribunal im Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht stellte fest, dass Reinhardt den verbrecherischen Kommandobefehl in der Befehlskette weitergab; die Feststellungen umfassten auch die Durchführung des Kommissarbefehls in seinem Befehlsbereich.
- Ein von ihm am 18. Oktober 1942 unterzeichneter Befehl sowie Meldungen unterstellter Einheiten dokumentierten den Einsatz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen bei Munitionsarbeiten, Befestigungen, Arbeiten an der Front und weiteren gefährlichen Tätigkeiten.
- Das Urteil verband ihn mit der Kenntnis routinemäßiger Hinrichtungen von als Partisanen oder Verdächtige bezeichneten Personen sowie mit der Übergabe von Menschen an SD-Dienststellen; die Zurechnung beruhte auf Befehlen, Meldungen und der Handlungspflicht des Befehlshabers, nicht allein auf seinem Rang.
Stellung in der Verantwortungskette
Reinhardts Profil zeigt den Weg vom zentralen Befehl in den militärischen Befehlsumlauf, die Praxis unterstellter Korps und die dem Befehlshaber zugänglichen Meldungen. Es schreibt ihm weder automatisch jedes Verbrechen der 3. Panzerarmee noch der gesamten Heeresgruppe Mitte zu.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme der 3. Panzergruppe im Oktober 1941
- Weitergabe und Durchführung verbrecherischer Befehle an der Ostfront in den Jahren 1941–1944
- Unterzeichnung des Befehls über den Einsatz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen am 18. Oktober 1942
- Urteil im Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht am 27.–28. Oktober 1948
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein amerikanisches Militärtribunal sprach Reinhardt der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig und verurteilte ihn zu fünfzehn Jahren Haft. Ein Register des Bundesarchivs vermerkt seine Entlassung im Jahr 1952; er starb 1963.
Grenzen der Quellenlage
Das Tribunal sprach ihn vom Vorwurf der Verbrechen gegen den Frieden frei. Das Material belegt nicht, dass er persönlich jede Meldung über die Selektion von Kriegsgefangenen las; das Urteil hielt zudem fest, dass er den Reichenau-Befehl nicht weitergab und später anordnete, Fallschirmjäger als rechtmäßige Kombattanten zu behandeln. Diese Grenzen dürfen weder verwischt noch darf Befehlsverantwortung in die Behauptung persönlicher Ausführung sämtlicher Verbrechen umgedeutet werden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.