Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Heinz Errelis

in der Bundesrepublik wegen Beihilfe zu Deportationen zu 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt; in einem gesonderten Verfahren freigesprochen 1912–1994

Heinz Errelis war Leiter der dem KdS Białystok unterstellten Gestapo-Außenstelle in Grodno. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Grodno · Kiełbasin · Bezirk Białystok) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GestapoGhettoisierungDeportationen

Gesicherte Befunde

  • Das Urteil des Landgerichts Köln und archivgestützte Studien identifizieren Errelis seit Dezember 1941 als Leiter der Gestapo-Außenstelle in Grodno; ihm unterstanden mehr als ein Dutzend Funktionäre, und die Dienststelle gehörte zur Struktur des KdS Białystok.
  • Das Gericht stellte fest, dass Errelis zwar die laufenden jüdischen Angelegenheiten an Untergebene delegierte, aber die Leitung der Dienststelle behielt und einige Transporte aus den Grodnoer Ghettos und dem Sammellager Kiełbasin persönlich beaufsichtigte.
  • Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn am 14. April 1967 wegen Beihilfe zu einem Teil der in die Vernichtung führenden Deportationen zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe; nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1970 wurde das Urteil rechtskräftig.
  • In einem gesonderten Prozess sprach das Landgericht Köln Errelis 1968 wegen unzureichender Beweise vom Vorwurf konkreter, persönlich begangener Tötungen frei. Dieses Ergebnis darf weder mit der Verurteilung wegen der Deportationen vermengt noch dürfen die mit Freispruch beendeten Vorwürfe als Tatsachen dargestellt werden.

Stellung in der Verantwortungskette

Errelis steht für die Ebene einer Außenstelle zwischen dem regionalen KdS und den Funktionären, die Ghettos, Sammellager und Transporte verwalteten. Die Urteile erlauben es, die nachgewiesene Beihilfe zu Deportationen von konkreten Tötungen zu trennen, die das Kölner Gericht nicht als bewiesen ansah.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Leitung der Gestapo-Außenstelle Grodno im Dezember 1941
  • Aufsicht der Dienststelle über Deportationen aus den Grodnoer Ghettos und Kiełbasin im Winter 1942–1943
  • Versetzung aus Grodno im Frühjahr 1943
  • Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. April 1967
  • Freispruch von gesonderten Mordvorwürfen in Köln 1968 und Rechtskraft des Bielefelder Urteils 1970
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach britischer Gefangenschaft floh er 1947 aus dem Lager in Rimini und lebte bis 1950 unter falschem Namen. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn 1967 zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe; nach revisionsrechtlicher Überprüfung trat er die Strafe 1970 an und wurde 1974 bedingt entlassen. Er starb 1994 in Bochum.

Grenzen der Quellenlage

Das Kölner Urteil bestätigte die Vorwürfe persönlicher Tötungen nicht; das Profil wiederholt sie daher nicht als Tatsachen. Die Leitung der Außenstelle darf nicht mit der persönlichen Ausführung jeder Tat von Untergebenen gleichgesetzt werden. In einigen sekundären englischsprachigen Registern erscheint die Form „Heinz Erreles“; die kanonische Schreibweise „Heinz Errelis“ steht im deutschen Urteil, im IPN-Inventar und in der aktuellen Forschung. Das Todesdatum wird durch spätere wissenschaftliche Literatur bestätigt.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.