Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Johannes Thümmler

mehrfach Gegenstand von Ermittlungen; nicht rechtskräftig verurteilt; 2002 gestorben 1906–2002

Johannes Thümmler war Kommandeur der Sicherheitspolizei in Kattowitz und Vorsitzender des im Konzentrationslager Auschwitz tagenden Polizeistandgerichts. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Kattowitz · Regierungsbezirk Kattowitz · Konzentrationslager Auschwitz) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

PolizeiterrorPolizeistandgerichteHinrichtungen

Gesicherte Befunde

  • In seiner Aussage vom 2. November 1964 im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess bestätigte Thümmler, dass er seit Herbst 1943 Kommandeur der Sicherheitspolizei in Kattowitz gewesen war, die allgemeine Leitung von Kriminalpolizei und Gestapo sowie gegen Kriegsende auch des SD ausgeübt hatte.
  • Thümmler bestätigte vor Gericht, den Vorsitz des Polizeistandgerichts geführt zu haben, das entweder die Todesstrafe oder die Einweisung in ein Konzentrationslager verhängte; zum Tode Verurteilte wurden im Konzentrationslager Auschwitz erschossen. Materialien des Auschwitz-Museums dokumentieren die Fortführung dieser Funktion nach Rudolf Mildner.
  • Das Auschwitz-Museum stellte fest, dass die letzte Sitzung des Gerichts unter seinem Vorsitz im Januar 1945 mit Todesurteilen gegen 116 Polinnen und Polen endete, die anschließend in Birkenau hingerichtet wurden.
  • Der Rechercheleitfaden des Bundesarchivs nennt den Bestand DP 3/1744 zu Ermittlungen aus den Jahren 1964–1975 gegen Thümmler als früheren Gestapochef in Kattowitz und Vorsitzenden des Standgerichts; das Landesarchiv Baden-Württemberg beschreibt zusätzlich das Verfahren 86 Js 54/74 wegen der Tötung von Gestapogefangenen in Kattowitz.

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil zeigt die Verbindung zwischen der regionalen Leitung der Sicherheitspolizei und einem außergerichtlichen Mechanismus zur Verurteilung von Gefangenen, dessen Urteile im Lager Auschwitz vollstreckt wurden. Thümmlers Aussage ist eine wichtige Quelle zu seinen Befugnissen und zum Verfahren; seine Aussagen zur Rechtfertigung eigener Entscheidungen müssen jedoch mit Museumsdokumentation und Ermittlungsakten abgeglichen werden.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Leitung der Sicherheitspolizei in Kattowitz von Rudolf Mildner im Herbst 1943
  • Vorsitz bei Sitzungen des Polizeistandgerichts im Konzentrationslager Auschwitz in den Jahren 1943–1945
  • letzte Gerichtssitzung und Hinrichtung von 116 verurteilten Polinnen und Polen im Januar 1945
  • Aussage im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess am 2. November 1964 und spätere Ermittlungen in der Bundesrepublik
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1964 trat er im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess als Zeuge auf. Erhaltene Findmittel dokumentieren langjährige Ermittlungen in der DDR und der Bundesrepublik, doch kam es zu keiner rechtskräftigen Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte das letzte Verfahren im März 2002 wegen unzureichender Beweise zur Individualisierung der Taten ein; Thümmler starb am 28. April 2002.

Grenzen der Quellenlage

Thümmlers eigene Aussage enthält Verteidigungsbehauptungen und kann nicht als unparteiischer Bericht behandelt werden. Findmittel belegen den Umfang von Verfahren, ersetzen aber nicht die vollständigen Akten. Das Profil schreibt ihm weder automatisch sämtliche Verbrechen der Kattowitzer Gestapo noch alle Verbrechen in Auschwitz zu; es hält seine Befugnisse, bestätigte Gerichtssitzungen und die dokumentierte Vollstreckung seiner Urteile fest. Die neue Grundlage gegenüber der Zurückstellung in Welle 4 bilden gemeinsam das Aussageprotokoll von 1964, der Rechercheleitfaden des Bundesarchivs und ein gesonderter Aktenbestand des Landesarchivs Baden-Württemberg.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.