Mechanismus-Dossier
Gefängnisse, Polizeistandgerichte und Hinrichtungen
Wie Haft, Vernehmung, eine Fassade gerichtlicher Verfahren und Hinrichtung als miteinander verbundene Mechanismen des deutschen Besatzungsterrors wirkten.
Der Besatzungsterror stützte sich auf Orte, die Verhaftung mit Vernehmung, Verurteilung und Tötung verbanden. Eine Politische Abteilung der Gestapo konnte Gefangene registrieren und Ermittlungen führen; ein Polizeistandgericht konnte nach nur nominellen Verhandlungen massenhaft Todesurteile verhängen; Lager- oder Gefängnispersonal vollstreckte anschließend die Hinrichtungen.
In Auschwitz tagte das Standgericht der Gestapo Katowice in Block 11. Rudolf Mildner führte den Vorsitz, während Maximilian Grabners Politische Abteilung Ermittlungen bearbeitete und am Apparat rund um die Hinrichtungen beteiligt war. Ihre Zuständigkeiten überschnitten sich, waren aber nicht identisch. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie zeigt, wie institutionelle Zusammenarbeit einen unmittelbaren Weg von der Akte zur Hinrichtungswand schuf.
Radogoszcz in Łódź zeigt einen weiteren Teil dieses Mechanismus. Routinemäßige Schläge, Folter und Hinrichtungen gipfelten im Januar 1945 in dem Versuch, das Gefängnis und seine Insassen aufzulösen, als sich die deutschen Truppen zurückzogen. Walter Pelzhausens Prozess ermöglicht es, die Befehlsverantwortung zusammen mit den Handlungen einzelner Wachleute zu untersuchen.
Warschau bildete keinen identischen Weg vom Gefängnis über ein Gericht zur Hinrichtung nach. Meisingers Verbindung mit der AB-Aktion und Palmiry sowie Max Daumes Funktion im System der Geiseln und Kollektivrepressalien bezeichnen unterschiedliche Wege zur Exekution. Hahn und Stamm verbinden regionale Polizeiführung mit Pawiak; Spilkers späteres Sonderkommando verbindet polizeiliche Selektion mit Exekution während des Aufstands. Ihre Aufnahme bedeutet nicht, dass jeder Fall ein Standgericht oder dieselbe Institution durchlief.
Die Kette
- 1Verhaftung und Registrierung
- 2Vernehmung und Folter
- 3polizeiliche oder administrative Entscheidung
- 4Haft, Zwangsarbeit oder Hinrichtung
- 5Rekonstruktion nach 1945 anhand von Zeugenaussagen und Prozessakten
Profile in diesem Mechanismus
Kreis V
Rudolf Mildner
Leiter der Gestapo in Katowice und Vorsitzender des Polizeistandgerichts in Auschwitz
nie vor Gericht gestellt; späteres Schicksal ungeklärtKreis V
Maximilian Grabner
Leiter der Politischen Abteilung der Gestapo im Konzentrationslager Auschwitz
1948 hingerichtetKreis VI
Walter Pelzhausen
Kommandant des Polizeigefängnisses Radogoszcz in Łódź
1948 hingerichtetKreis V
Helmut Bischoff
Führer des Einsatzkommandos 1/IV und Leiter der Gestapo in Poznań
keine rechtskräftige VerurteilungKreis V
Josef Meisinger
Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD im Distrikt Warschau
zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtetKreis V
Ludwig Hahn
Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD zunächst im Distrikt Krakau, anschließend im Distrikt Warschau
in der Bundesrepublik in getrennten Verfahren verurteilt; keine vollständige juristische AufarbeitungKreis VI
Max Daume
Offizier der Ordnungspolizei in Warschau mit Verantwortung für Repressalien und Geiselerschießungen
zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtetKreis V
Walter Stamm
Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Warschau sowie Vorgesetzter des Gefängnis- und Exekutionsapparats
für seine Tätigkeit in Warschau nicht rechtskräftig verurteiltKreis VI
Alfred Spilker
Kommandeur des Sonderkommandos Spilker in Warschau
1945 gestorben; nicht vor Gericht gestelltKreis VII
Franz Bürkl
Sipo-Funktionär im Gefängnis Pawiak; in den Quellen als stellvertretender Kommandant oder als Schichtführer bezeichnet
1943 von der Armia Krajowa getötet; nach dem Krieg nicht angeklagtKreis VI
Ernst Lautz
Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin
zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 1951 entlassenKreis VI
Günther Joël
Referent des Reichsjustizministeriums für Strafsachen, später Generalstaatsanwalt in Hamm
zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 1951 entlassenKreis V
Johannes Thümmler
Kommandeur der Sicherheitspolizei in Kattowitz und Vorsitzender des im Konzentrationslager Auschwitz tagenden Polizeistandgerichts
mehrfach Gegenstand von Ermittlungen; nicht rechtskräftig verurteilt; 2002 gestorbenKreis VI
Waldemar Macholl
Grenzpolizeikommissar in Suwałki, anschließend Leiter des Referats IV A-3 der Gestapo in Białystok zur Bekämpfung des Widerstands
in Polen zum Tode verurteilt; am 15. Juli 1949 hingerichtetKreis VI
Hellmuth Holland
Leiter der Deutschen Staatsanwaltschaft in Petrikau und Ankläger vor dem Sondergericht Petrikau
in Polen zweimal verurteilt; Gesamtstrafe von 8 Jahren; nach der Entlassung in der Justiz der Bundesrepublik tätigKreis VI
Gerhard Pchalek
Staatsanwalt bei den Sondergerichten Bielitz und Kattowitz sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Kattowitz
in der DDR zu 4 Jahren verurteilt; 1962 bedingt entlassenKreis V
Kurt Bode
Vorsitzender des Feldgerichts in den Prozessen gegen die Verteidiger der Polnischen Post, später Generalstaatsanwalt des Reichsgaus Danzig–Westpreußen
nicht verurteilt; Nachkriegskarriere in der Justiz der Bundesrepublik; 1979 gestorbenEinstiegsquellen
Jedes verlinkte Profil nennt seine eigene Quellengrundlage und deren Grenzen. Diese Quellen führen in den Mechanismus als Ganzes ein.