Mechanismus-Dossier

Gefängnisse, Polizeistandgerichte und Hinrichtungen

Wie Haft, Vernehmung, eine Fassade gerichtlicher Verfahren und Hinrichtung als miteinander verbundene Mechanismen des deutschen Besatzungsterrors wirkten.

Der Besatzungsterror stützte sich auf Orte, die Verhaftung mit Vernehmung, Verurteilung und Tötung verbanden. Eine Politische Abteilung der Gestapo konnte Gefangene registrieren und Ermittlungen führen; ein Polizeistandgericht konnte nach nur nominellen Verhandlungen massenhaft Todesurteile verhängen; Lager- oder Gefängnispersonal vollstreckte anschließend die Hinrichtungen.

In Auschwitz tagte das Standgericht der Gestapo Katowice in Block 11. Rudolf Mildner führte den Vorsitz, während Maximilian Grabners Politische Abteilung Ermittlungen bearbeitete und am Apparat rund um die Hinrichtungen beteiligt war. Ihre Zuständigkeiten überschnitten sich, waren aber nicht identisch. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie zeigt, wie institutionelle Zusammenarbeit einen unmittelbaren Weg von der Akte zur Hinrichtungswand schuf.

Radogoszcz in Łódź zeigt einen weiteren Teil dieses Mechanismus. Routinemäßige Schläge, Folter und Hinrichtungen gipfelten im Januar 1945 in dem Versuch, das Gefängnis und seine Insassen aufzulösen, als sich die deutschen Truppen zurückzogen. Walter Pelzhausens Prozess ermöglicht es, die Befehlsverantwortung zusammen mit den Handlungen einzelner Wachleute zu untersuchen.

Warschau bildete keinen identischen Weg vom Gefängnis über ein Gericht zur Hinrichtung nach. Meisingers Verbindung mit der AB-Aktion und Palmiry sowie Max Daumes Funktion im System der Geiseln und Kollektivrepressalien bezeichnen unterschiedliche Wege zur Exekution. Hahn und Stamm verbinden regionale Polizeiführung mit Pawiak; Spilkers späteres Sonderkommando verbindet polizeiliche Selektion mit Exekution während des Aufstands. Ihre Aufnahme bedeutet nicht, dass jeder Fall ein Standgericht oder dieselbe Institution durchlief.

Die Kette

  1. 1Verhaftung und Registrierung
  2. 2Vernehmung und Folter
  3. 3polizeiliche oder administrative Entscheidung
  4. 4Haft, Zwangsarbeit oder Hinrichtung
  5. 5Rekonstruktion nach 1945 anhand von Zeugenaussagen und Prozessakten

Profile in diesem Mechanismus

Kreis V

Rudolf Mildner

Leiter der Gestapo in Katowice und Vorsitzender des Polizeistandgerichts in Auschwitz

nie vor Gericht gestellt; späteres Schicksal ungeklärt

Kreis V

Maximilian Grabner

Leiter der Politischen Abteilung der Gestapo im Konzentrationslager Auschwitz

1948 hingerichtet

Kreis VI

Walter Pelzhausen

Kommandant des Polizeigefängnisses Radogoszcz in Łódź

1948 hingerichtet

Kreis V

Helmut Bischoff

Führer des Einsatzkommandos 1/IV und Leiter der Gestapo in Poznań

keine rechtskräftige Verurteilung

Kreis V

Josef Meisinger

Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD im Distrikt Warschau

zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet

Kreis V

Ludwig Hahn

Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD zunächst im Distrikt Krakau, anschließend im Distrikt Warschau

in der Bundesrepublik in getrennten Verfahren verurteilt; keine vollständige juristische Aufarbeitung

Kreis VI

Max Daume

Offizier der Ordnungspolizei in Warschau mit Verantwortung für Repressalien und Geiselerschießungen

zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet

Kreis V

Walter Stamm

Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Warschau sowie Vorgesetzter des Gefängnis- und Exekutionsapparats

für seine Tätigkeit in Warschau nicht rechtskräftig verurteilt

Kreis VI

Alfred Spilker

Kommandeur des Sonderkommandos Spilker in Warschau

1945 gestorben; nicht vor Gericht gestellt

Kreis VII

Franz Bürkl

Sipo-Funktionär im Gefängnis Pawiak; in den Quellen als stellvertretender Kommandant oder als Schichtführer bezeichnet

1943 von der Armia Krajowa getötet; nach dem Krieg nicht angeklagt

Kreis VI

Ernst Lautz

Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin

zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 1951 entlassen

Kreis VI

Günther Joël

Referent des Reichsjustizministeriums für Strafsachen, später Generalstaatsanwalt in Hamm

zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; 1951 entlassen

Kreis V

Johannes Thümmler

Kommandeur der Sicherheitspolizei in Kattowitz und Vorsitzender des im Konzentrationslager Auschwitz tagenden Polizeistandgerichts

mehrfach Gegenstand von Ermittlungen; nicht rechtskräftig verurteilt; 2002 gestorben

Kreis VI

Waldemar Macholl

Grenzpolizeikommissar in Suwałki, anschließend Leiter des Referats IV A-3 der Gestapo in Białystok zur Bekämpfung des Widerstands

in Polen zum Tode verurteilt; am 15. Juli 1949 hingerichtet

Kreis VI

Hellmuth Holland

Leiter der Deutschen Staatsanwaltschaft in Petrikau und Ankläger vor dem Sondergericht Petrikau

in Polen zweimal verurteilt; Gesamtstrafe von 8 Jahren; nach der Entlassung in der Justiz der Bundesrepublik tätig

Kreis VI

Gerhard Pchalek

Staatsanwalt bei den Sondergerichten Bielitz und Kattowitz sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Kattowitz

in der DDR zu 4 Jahren verurteilt; 1962 bedingt entlassen

Kreis V

Kurt Bode

Vorsitzender des Feldgerichts in den Prozessen gegen die Verteidiger der Polnischen Post, später Generalstaatsanwalt des Reichsgaus Danzig–Westpreußen

nicht verurteilt; Nachkriegskarriere in der Justiz der Bundesrepublik; 1979 gestorben

Einstiegsquellen

Jedes verlinkte Profil nennt seine eigene Quellengrundlage und deren Grenzen. Diese Quellen führen in den Mechanismus als Ganzes ein.