Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Günther Joël
Günther Joël war Referent des Reichsjustizministeriums für Strafsachen, später Generalstaatsanwalt in Hamm. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin · dem Reich eingegliederte polnische Gebiete · Hamm) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Joël war Referent des Reichsjustizministeriums für Strafverfolgung und ab 1943 Generalstaatsanwalt in Hamm.
- Das Urteil im Juristen-Prozess stellte fest, dass amtliche Dokumente seine Kenntnis von Hinrichtungen zahlreicher jüdischer und polnischer politischer Gefangener auf Grundlage des Sonderrechts gegen Juden und Polen belegten.
- Im Juristen-Prozess wurde er wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Mitgliedschaft in als verbrecherisch erklärten Organisationen für schuldig befunden.
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil verortet Joël an der Schnittstelle ministerieller Kontrolle von Strafsachen, Staatsanwaltschaft und rassistischem Besatzungsrecht. Es schreibt ihm weder jedes Verfahren des Ministeriums oder örtlicher Staatsanwaltschaften noch jede Handlung von SS und SD zu.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Bearbeitung von Verfahren aus den eingegliederten Gebieten nach der Niederlage Polens
- Anwendung repressiven Rechts gegen Polen und Juden
- Juristen-Prozess in Nürnberg 1947
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im Nürnberger Juristen-Prozess wurde Joël 1947 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 1951 wurde er entlassen.
Grenzen der Quellenlage
Die Prozessmaterialien belegen Funktion, Kenntnis und den Bereich der im Ministerium behandelten Sachen, entscheiden aber nicht über Joëls persönliche Beteiligung an jedem Urteil oder jeder Hinrichtung. Auch seine frühe Tätigkeit wird von der späteren Kriegszeit der Repression getrennt dargestellt.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.