Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Kurt Bode
Kurt Bode war Vorsitzender des Feldgerichts in den Prozessen gegen die Verteidiger der Polnischen Post, später Generalstaatsanwalt des Reichsgaus Danzig–Westpreußen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Danzig · Pommerellen · Reichsgau Danzig–Westpreußen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Als Vorsitzender des Feldgerichts der Gruppe Eberhardt verhängte er am 8. September 1939 Todesurteile gegen achtundzwanzig Verteidiger der Polnischen Post in Danzig und am 29. September gegen weitere zehn.
- Seit dem 1. Februar 1942 war er Generalstaatsanwalt des Reichsgaus Danzig–Westpreußen und leitete den regionalen Strafverfolgungsapparat, der an der repressiven Strafpolitik gegen die Bevölkerung der besetzten polnischen Gebiete beteiligt war.
- Als Generalstaatsanwalt war er an der Bearbeitung Hunderter Todesurteile beteiligt; institutionelle Quellen nennen etwa 350 Fälle, die die ihm unterstellte Ebene durchliefen. Dies darf nicht damit gleichgesetzt werden, dass er jedes Urteil persönlich gefällt hätte.
- Ende 1944 ließ er Guillotine und Galgen im Danziger Gefängnis abbauen; im März 1945 ordnete er die Vernichtung der Akten der Sondergerichte und des Strafsenats an und unterzeichnete noch im selben Monat Anklageschriften.
Stellung in der Verantwortungskette
Bode verbindet in einem Profil zwei Ebenen des Justizverbrechens: seine persönliche Funktion als Vorsitzender in den rechtswidrigen Prozessen vom September 1939 und die spätere Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft. Das Profil verwandelt die Zahl der durch die Behörde gelaufenen Fälle nicht automatisch in eine Liste von Urteilen, die Bode persönlich verfasst oder gebilligt hätte.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Prozess gegen achtundzwanzig Verteidiger der Polnischen Post am 8. September 1939
- zweiter Prozess gegen zehn Verteidiger der Polnischen Post am 29. September 1939
- Übernahme des Amtes des Generalstaatsanwalts von Danzig–Westpreußen am 1. Februar 1942
- Anordnung zum Abbau der Hinrichtungsgeräte Ende 1944 und zur Vernichtung von Akten im März 1945
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach sowjetischer Gefangenschaft durchlief er die Entnazifizierung und kehrte in die westdeutsche Justiz zurück, in der er bis zum Vizepräsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen aufstieg. Staatsanwaltschaften prüften wiederholt seine Beteiligung an der Verurteilung der Verteidiger der Polnischen Post, doch wurde er zu Lebzeiten weder angeklagt noch verurteilt. Er starb 1979; die rechtswidrigen Urteile wurden erst nach seinem Tod aufgehoben.
Grenzen der Quellenlage
Bodes persönliche Rolle in den beiden Prozessen vom September 1939 ist gut dokumentiert. Die ungefähre Zahl von etwa 350 Urteilen betrifft die Tätigkeit des Apparats während seiner Amtszeit und belegt nicht in jedem Fall eine identische Beteiligung. Die Vernichtung eines Teils der Akten begrenzt die vollständige Rekonstruktion der Entscheidungen der regionalen Staatsanwaltschaft; das Profil darf daher keine geschlossene Bilanz der Fälle oder Opfer erstellen.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.