Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Karl Streibel
Karl Streibel war Kommandant des SS-Ausbildungslagers Trawniki. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Trawniki · Distrikt Lublin · Generalgouvernement) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Am 27. Oktober 1941 ernannte Odilo Globocnik Streibel zum Kommandanten des SS-Ausbildungslagers Trawniki; er blieb bis zur Evakuierung der Einrichtung im Juli 1944 im Amt.
- Unter seinem Kommando wurden Hilfsformationen ausgebildet und organisiert, die SS und Polizei anschließend als Wachpersonal in Tötungsstätten, Arbeitslagern und bei Deportationen aus Ghettos im besetzten Polen einsetzten.
- Das Hamburger Verfahren gegen Streibel, weitere Trawniki-Funktionäre und Kompanieführer endete 1976 mit Freisprüchen; das Archiv des Pilecki-Instituts bewahrt Unterlagen dieses Prozesses.
Stellung in der Verantwortungskette
Streibel steht für die Ebene, auf der Rekrutierung, Ausbildung, Disziplin und Zuweisung von Hilfskräften zur Ressource für Deportationen, Lagerbewachung und Polizeieinsätze wurden. Daraus folgt nicht, dass jedes spätere Verbrechen jeder entsandten Formation seine persönliche Ausführung oder selbständige Entscheidung war.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme des Kommandos des SS-Ausbildungslagers Trawniki im Oktober 1941
- Ausbau des Zwangsarbeitslagers und des Rückraums der „Aktion Reinhardt“ 1942–1943
- Hamburger Trawniki-Verfahren mit Abschluss 1976
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
1970 wurde Streibel zusammen mit weiteren Trawniki-Funktionären vor einem Hamburger Gericht angeklagt. 1976 wurden alle Angeklagten in diesem Verfahren freigesprochen; Streibel starb 1986.
Grenzen der Quellenlage
Die Quellen beschreiben Streibels Kommando und Ausbildungsfunktion eindeutig, belegen aber nicht seine persönliche Beteiligung an jeder Versetzung, Erschießung oder Deportation durch Absolventen und unterstellte Formationen. Ein prozessualer Freispruch wird nicht mit der Feststellung historischer Unschuld gleichgesetzt.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.