Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Wilhelm Haase
Wilhelm Haase war Stabschef des SS- und Polizeiführers im Distrikt Krakau, beteiligt an Planung und Führung von Deportationsaktionen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Krakau · Bochnia · Szebnie · Distrikt Krakau) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- IPN-Forschungen identifizieren Haase in den Jahren 1942–1944 als Stabschef des SS- und Polizeiführers im Distrikt Krakau und als unmittelbar mit dem Apparat Julian Scherners verbunden.
- Prozessquellen und wissenschaftliche Forschung dokumentieren seine Führungsrolle bei der Aktion im Krakauer Ghetto am 28. Oktober 1942 sowie seine Beteiligung an Vorbereitung und Durchführung der endgültigen Auflösung des Ghettos am 13.–14. März 1943.
- Forschungsmaterial verbindet ihn außerdem mit Auflösungsaktionen in Bochnia und beim Lager Szebnie. Das Profil schreibt ihm nur Handlungen zu, die in Prozessunterlagen und Forschung beschrieben sind, nicht sämtliche Taten der beteiligten Formationen.
- Das Bezirksgericht Krakau verurteilte ihn am 29. Juni 1951 zum Tode; das Oberste Gericht bestätigte das Urteil am 6. März 1952, und die Strafe wurde am 23. Mai 1952 vollstreckt.
Stellung in der Verantwortungskette
Haase veranschaulicht die Funktion des Stabes eines SSPF als Bindeglied, das Entscheidungen des SS- und Polizeiführers in koordinierte Maßnahmen von Gestapo, Ordnungspolizei und weiteren Formationen bei Deportationen und Ghettoauflösungen umsetzte. Seine Verantwortung ergibt sich aus dokumentierter Planung, Führung und Anwesenheit bei konkreten Aktionen, nicht allein aus seiner Amtsbezeichnung.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme der Funktion des Stabschefs beim SSPF Krakau 1942
- Deportationsaktion im Krakauer Ghetto am 28. Oktober 1942
- Auflösung des Krakauer Ghettos am 13.–14. März 1943
- Auflösungsaktionen in Bochnia und Szebnie 1943
- Prozess in Krakau 1951 und Vollstreckung des Urteils am 23. Mai 1952
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach dem Krieg verurteilte ihn ein britisches Gericht wegen Mitgliedschaft in SS und NSDAP zu zwei Jahren Haft; anschließend wurde er an Polen ausgeliefert. Das Bezirksgericht Krakau verurteilte ihn am 29. Juni 1951 zum Tode; nach Bestätigung des Urteils durch das Oberste Gericht wurde er am 23. Mai 1952 hingerichtet.
Grenzen der Quellenlage
Die Geburtsurkunde nennt den Vornamen „Willi“, während die polnischen Gerichtsakten und ein großer Teil der Geschichtsschreibung die Form „Wilhelm“ verwenden; das Profil behält die in der Literatur gebräuchliche Form bei und vermerkt die Abweichung ausdrücklich. Die Funktion des Stabschefs beweist keine persönliche Beteiligung an jeder von SSPF-Einheiten begangenen Tötung, weshalb sich die Darstellung auf konkrete, durch Gerichtsunterlagen bestätigte Operationen beschränkt.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.