Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Fritz Gustav Friedel

zum Tode verurteilt; 1952 hingerichtet 1891–1952

Fritz Gustav Friedel war Leiter des Judenreferats der Gestapo in Białystok. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Białystok · Bezirk Białystok) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GhettoisierungDeportationenShoah

Gesicherte Befunde

  • Quellen des Instituts für Nationales Gedenken und des Staatsarchivs Białystok identifizieren Friedel als Leiter des Referats für jüdische Angelegenheiten der Białystoker Gestapo.
  • Als Gestapovertreter verwaltete er das Ghetto Białystok unmittelbar: Er erhielt Berichte des Judenrats und übermittelte Weisungen.
  • Quellen des IPN bestätigen, dass er nach dem Krieg in Białystok als Mittäter von Verbrechen im Bezirk Białystok vor Gericht stand.

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil erläutert das Judenreferat als Vermittlungsstelle zwischen Polizeiführung und Ghettverwaltung. Friedels Amt bedeutet weder, dass er allein über Deportationen entschied, noch dass er alle Verbrechen von Sipo und SS in Białystok persönlich ausführte.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Verwaltung des Ghettos Białystok durch SS und Gestapo im November 1942
  • Auflösung des Ghettos Białystok im August 1943
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Auslieferung an Polen wurde Friedel 1949 von einem Gericht in Białystok zum Tode verurteilt; das Urteil wurde 1952 vollstreckt.

Grenzen der Quellenlage

In den Quellen erscheinen die Namensvarianten Friedel und Friedl. Berichte über die letzte Auflösung des Ghettos müssen seine Referatsfunktion, die Weisungsbefugnis des KdS und die Handlungen anderer SS- und Polizeiformationen voneinander unterscheiden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.